- Fahrzeugschein (ZB I)
- Fahrzeugbrief (ZB II)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV- Bescheinigung)
- eVB Nummer ( elektronische Versicherungsbestätigung)
- Gültiger Personalsausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- SEPA Lastschrift (zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
- Vollmacht bei Vertretung
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Fahrzeugschein (ZB I)
- die dazugehörigen Kennzeichen
- Fahrzeugschein (ZB I)
- Fahrzeugbrief (ZB II)
- Gültiger Personalsausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- eVB Nummer (die den genauen Versicherungszeitraum einhält)
- Alte Nummernschilder (falls das Fahrzeug bereits zugelassen ist)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV-Bescheinigung)
- SEPA Lastschrift (zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
- Vollmacht bei Vertretung
- Fahrzeugschein (ZB I) oder Konformitätszertifikat (CoC)
- Fahrzeugbrief (ZB II)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV- Bescheinigung)
- Gültiger Personalsausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- eVB Nr. (auch bei uns erhältlich)
- ggf. ausländische Fahrzeugdokumente, Herstellerbescheinigungen und Gutachten im Original
- evtl. Kaufvertrag
- Vollmacht bei Vertretung
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Fahrzeugbrief (ZB I)
- Fahrzeugschein (ZB II)
- aktuelle amtliche Kennzeichen oder die Stilllegebescheinigung, bei erfolgter Abmeldung
- Gültiger Personalsausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- bei Touristen ohne Aufenthaltsgenehmigung: Gültiger Pass sowie Kaufvertrag für das zu exportierende Fahrzeug
- eVB für Haftpflicht (spezielle 3- Satz-Karte für Deutschland und eine internationale grüne
Versicherungskarte)
- HU/AU -Bestätigung - TÜV (muss für die Dauer der Überführung und der Versicherung gültig sein)
- Fahrzeug, welches überführt wird zur Vorführung beim StVA
- SEPA- Lastschrift inländisches Bankkonto – falls nicht vorhanden, muss die Steuerzahlung direkt beim Zoll vorgenommen und durch eine Steuererklärung nachgewiesen werden
- Vollmacht bei Vertretung
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug